Jede*r Auszubildende hat bis zur Prüfung ein Praxisprojekt durchgeführt. Dieses umfasst mindestens 3 Projekttage á 8 Zeitstunden. In der Summe 24 Zeitstunden. Davon müssen 18 Zeitstunden im direkten Klientenkontakt stehen. Das Praxisprojekt kann auf mehrere Termine aufgeteilt werden, wenn dies für das erlebnispädagogische Handeln sinnvoll begründet wird. In diesem Fall ist es eine Einzelentscheidung.
Das Praxisprojekt soll mit mindestens 6 Teilnehmenden durchgeführt werden. Eine Unterschreitung dieser Vorgabe bedarf einer sinnvollen Begründung und ist eine Einzelfallentscheidung.
Das Praxisprojekt kann zu zweit durchgeführt werden, da dies häufig der späteren beruflichen Realität entspricht. Eine Durchführung mit mehr als zwei Personen bedarf einer sinnvollen Begründung und ist eine Einzelfallentscheidung.
Die Vorstellung des Praxisprojekts geht einher mit einer kreativen Präsentation während des Abschlussseminars im Rahmen einer „Galerie der Erfahrungen“. Die Galerie soll dazu einladen, miteinander ins Gespräch zu kommen und sich über die gemachten Erfahrungen auszutauschen.
Des Weiteren bedarf es eines persönlichen Erfahrungsberichts über das Praxisprojekt, welcher eine Länge zwischen 4 und 6 Seiten haben soll. Dieser handelt ausschließlich über das Praxisprojekt und ist von jeder am Projekt beteiligten Person zu erstellen (nicht Klienten). Der Erfahrungsbericht ist Grundlage eines Coachinggespräches zum Praxisprojekt, welches während der Galerie erfolgt. Der Praxisbericht muss 2 Wochen vor dem Abschlussmodul schriftlich eingereicht werden.