Prüfung
Die Ausbildung Erlebnispädagog*in endet mit einer Abschlussprüfung. Diese ist ein Teil, welcher erfüllt sein muss, damit die Ausbildung mit einem entsprechenden Zertifikat abgeschlossen werden kann. Die Prüfung kann wahlweise im selben oder im folgenden Jahr des letzten Modul abgelegt werden. Grundlegend für die Teilnahme am Prüfungsmodul sind die unten aufgeführten Vorrausetzungen.
Prüfungsvoraussetzung
Zur Prüfung werden nur Auszubildende zugelassen, welche alle Voraussetzungen erfüllen. Diese bestehen ausfolgenden Teilen:
- Teilnahme an den Seminaren. Maximale Fehlzeit beträgt nicht mehr als 20% der Gesamtzahl der Ausbildungstage.
- Gültiger Erste Hilfe Nachweis. Nicht älter als 2 Jahre.
- Nachweis eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Nicht älter als 2 Jahre.
- Abgeschlossenes Praxisprojekt. Einreichung spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungsseminar.
- Nachweis der erforderlichen 7 Praktikumstage. Praktikumstage dürfen nicht als Praxisprojekt gezählt werden
Prüfungsablauf
Die Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen. Diese sind wie folgt:
- Praxisprojekt.
- Theoretische Prüfung.
- Praktische Prüfung.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Abschlussprüfung besteht aus mehreren ausgewählten Fragen zu Inhalten der einzelnen Ausbildungsseminare. Diese sind innerhalb einer vorgegebenen Zeit schriftlich zu beantworten. Für die theoretische Prüfung gibt es keine Noten. Sie kann nur bestanden oder nichtbestanden werden. Die Gewichtung der Antworten ergibt sich aus dem Sachverhalt und der entsprechenden Auswirkungen für mögliche Teilnehmende und deren psychische du physische Sicherheit.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung findet im Tandem statt. Die beiden Prüflinge werden durch ein Zufallsprinzip ausgewählt. Jedes Tandem zieht ein Thema aus dem Lostopf und hat ca. 20min. Zeit, sich darauf vorzubereiten. Die Themen für die praktische Prüfung, werden den Auszubildenden 8 Wochen im Voraus bekannt gegeben. Alles für die praktische Prüfung notwendige Material ist am Prüfungswochenende vorhanden. Wenn persönliches Material eingesetzt werden soll, muss dieses selbst organisiert werden. Für die praktische Prüfung gibt es keine Noten. Sie kann nur bestanden oder nichtbestanden werden. Die Gewichtung der praktischen Prüfung ergibt sich aus dem Sachverhalt und der entsprechenden Auswirkungen für mögliche Teilnehmende und deren psychische und physische Sicherheit.
Bestehen der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung zur Erlebnispädagog*in ist nur dann bestanden, wenn ein Praxisprojekt vorgestellt worden ist, ein Erfahrungsbericht eingegangen ist und die theoretische Prüfung sowie die praktische Prüfung bestanden worden sind.
Sollte die Abschlussprüfung nicht bestanden worden sein, weil ein oder mehrere Teile nicht bestanden worden sind, können die entsprechenden Teile innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Dazu muss die betreffende Person einen separaten Termin mit dem Ausbilderteam vereinbaren. Jeder separat vereinbarte Termin kostet 200,00 €. Die Nachprüfung findet in Esslingen am Neckar statt.
Zertifikat
Jede*r Auszubildende der Ausbildung Erlebnispädagog*in erhält nach Beendigung der Ausbildung ein Zertifikat. Dieses entspricht der entsprechenden Prüfungsleistung. Wenn alle Voraussetzung erfüllt und alle Prüfungsteile bestanden sind, ist die Ausbildung mit dem Zertifikat „geprüfte*e Erlebnispädagog*in“ bestanden.
Wenn noch Prüfungsteile fehlen oder eine Prüfung nicht absolviert werden will, erhält die Person ein entsprechendes Zertifikat „Teilnahmebescheinigung Ausbildung Erlebnispädagog*in“ ausgestellt.